Grundsätzlich hatten wir Ihnen folgende Möglichkeiten angeboten:

Verschiebung
Alle Optionen auf einen Blick (Stand Juli 2021)

Die Karte behalten:
Ihre Karte für verschobene Vorstellung bleibt auch 2021 für die Veranstaltung an dem neuen Termin gültig (siehe Spielplan 2021). Sollte sich aus der Verschiebung auf einen neuen Termin 2021 eine Preisdifferenz ergeben, können Sie sich diese gegen Vorlage Ihrer Original-Eintrittskarte am Vorstellungstag an der Theaterkasse auszahlen lassen.

Spenden:
Wenn Sie einen Vorstellungsbesuch an dem neuen Termin nicht planen aber auf eine Rückerstattung des Kartenpreises verzichten möchten, freuen wir uns, wenn Sie den Betrag zugunsten der Festspiele und Absicherung unserer Künstler spenden. Sie erhalten eine Spendenquittung.

Umtausch für einen anderen Termin:
Sie können Ihre Karte natürlich auch für einen anderen Termin 2021, je nach Verfügbarkeit, umtauschen. (siehe Spielplan 2021)
Setzen Sie sich dafür mit dem Kartenbüro in Verbindung, am besten telefonisch unter 09232 / 602 6000.

Umtausch gegen Gutschein:
Können Sie Sich noch nicht auf einen anderen Termin 2021 festlegen, helfen Sie uns auch, wenn Sie Ihre gekauften Tickets gegen einen Gutschein für Karten der Festspiele umtauschen.
Der Gutschein bleibt bis Ende 2024 gültig. Bei der Einlösung verzichten wir einmalig auf unsere ggf. anfallende Bearbeitungsgebühr. Sollten Sie diesen Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst haben, können Sie ab 1.1.2022 auch eine Auszahlung des Betrags anfordern.
Sollte Ihnen ein Gutschein aus einem wichtigen Grund unzumutbar sein, wenden Sie Sich bitte für eine Rückerstattung im Rahmen der gesetzlichen Regelung der Bundesregierung (Härtefall-Rückerstattung) direkt an das Festspielbüro (09232 / 602 6000).

Sie haben Ihre Karte bei EVENTIM erworben?

Auch diese Karten behalten ihre Gültigkeit für die verschobenen Vorstellungen (siehe Spielplan 2021).

Wenn Sie nicht planen die Festspiele an diesem Termin 2021 zu besuchen, lassen Sie sich bitte einen sog. Veranstalter­gutschein ausstellen:

Kartenkauf online über eventim:
Sie können unter www.eventim.de/campaign/veranstaltergutschein/ den Veranstaltergutschein bei EVENTIM anfordern (Freischaltung nach Ostern). Sie erhalten dann per E-Mail einen Gutschein-Code.

Kauf bei einer EVENTIM – Vorverkaufsstelle
Bitte fragen Sie bei Ihrer Vorverkaufsstelle nach, ob dort ein Veranstaltergutschein ausgestellt werden kann.
Falls dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an vorverkaufsstelle@eventim.de um einen Veranstaltergutschein anzufordern.

Mit diesem Gutschein haben Sie jetzt folgende Möglichkeiten:

  • Einlösung bei EVENTIM bzw. der EVENTIM-Vorverkaufsstelle bis Ende 2021 für einen anderen Termin oder eine andere Veranstaltung zum Kauf neuer Luisenburg-Festspielkarten. Wenn der Gutschein bis 31.12.2021 nicht eingelöst wurde, kann der Gutscheinwert ab 1.1.2022 ausbezahlt werden.
  • Sollte Ihnen ein Gutschein aus einem wichtigen Grund unzumutbar sein, wenden Sie Sich bitte für eine Rückerstattung im Rahmen der gesetzlichen Regelung der Bundesregierung (Härtefall-Rückerstattung) direkt an das Festspielbüro (09232 / 602 6000).

Veranstaltungsabsage

Sie hatten folgende Möglichkeiten:

Spenden:
Wenn Sie auf eine Rückerstattung des Kartenpreises verzichten möchten, freuen wir uns, wenn Sie den Betrag zugunsten der Festspiele und Absicherung unserer Künstler spenden. Sie erhalten eine Spendenquittung.

Umtausch für eine andere Veranstaltung:
Sie können Ihre Karte natürlich auch für eine andere Veranstaltung, je nach Verfügbarkeit, umtauschen.
Setzen Sie sich dafür mit dem Kartenbüro in Verbindung, am besten telefonisch unter 09232 / 602 6000.

Umtausch gegen Gutschein:
Möchten Sie sich noch nicht auf eine andere Veranstaltung 2021 festlegen, helfen Sie uns auch, wenn Sie Ihre gekauften Tickets gegen einen Gutschein für Karten der Festspiele umtauschen.
Der Gutschein bleibt ist bis Ende 2024 gültig. Bei der Einlösung verzichten wir einmalig auf unsere ggf. anfallende Bearbeitungsgebühr. Sollten Sie diesen Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst haben, können Sie ab 1.1.2022 auch eine Auszahlung des Betrags anfordern.

Rückerstattung:
Natürlich können Sie auch die Rückerstattung Ihrer Eintrittskarten anfordern, wenn für Sie ein Gutschein aus wichtigem Grund unzumutbar ist.

Sie haben Ihre Karte bei EVENTIM erworben?

Bitte lassen Sie sich dort einen sog. Veranstaltergutschein ausstellen:

Kartenkauf online über eventim:
Sie können unter www.eventim.de/campaign/veranstaltergutschein/ den Veranstaltergutschein bei EVENTIM anfordern. Sie erhalten dann per E-Mail einen Gutschein-Code.

Kauf bei einer EVENTIM – Vorverkaufsstelle
Bitte fragen Sie bei Ihrer Vorverkaufsstelle nach, ob dort ein Veranstaltergutschein ausgestellt werden kann.
Falls dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an vorverkaufsstelle@eventim.de um einen Veranstaltergutschein anzufordern.

Mit diesem Gutschein haben Sie jetzt folgende Möglichkeiten:

  • Einlösung bei EVENTIM bzw. der EVENTIM-Vorverkaufsstelle bis Ende 2021 zum Kauf neuer Luisenburg-Festspielkarten für eine andere Veranstaltung. Wenn der Gutschein bis 31.12.2021 nicht eingelöst wurde, kann der Gutscheinwert ab 1.1.2022 auf Anforderung ausbezahlt werden.
  • Spende zugunsten der Luisenburg-Festspiele und ihrer Künstler. Sie erhalten dann von uns eine Spendenbescheinigung.
  • Rückerstattung des Wertes dieses Veranstaltergutscheines, wenn Ihnen die Nutzung dieses Gutscheines aus wichtigem Grund unzumutbar ist.
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