Luisenburg-Festspiele der Stadt Wunsiedel
1) Allgemeines, Kartenbestellungen & Reservierungen
- Jede Person benötigt eine gültige Eintrittskarte.
- Es gelten die ggf. am Veranstaltungstag gültigen Zugangsregelungen (z.B. 2G/3G+/3G wegen Corona). Ein fehlender Zugangsnachweis berechtigt nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte.
- Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Vorverkaufsbeginn bearbeitet werden.
- Bei schriftlichen Bestellungen werden die Plätze bestmöglich ausgewählt. Eine platzgenaue Bestellung ist nur telefonisch oder über Internet möglich. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die Preisgruppe vergriffen sein, erhält der Besteller Mitteilung und ein Angebot nach bestmöglicher Verfügbarkeit.
- Eine Bestätigung der Buchung erfolgt mit Rechnung und Information über den Reservierungszeitraum (auch per E-Mail möglich). Bestätigte Buchungen können nicht mehr geändert werden. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Übersendung der Eintrittskarten. Hat der Kunde die Karten bis zum vereinbarten Termin nicht bezahlt, können die Festspiele über die reservierten Plätze verfügen. Für jeden Bestellvorgang wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4 € berechnet.
- Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten diese zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich per E-Mail oder Post geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind keine Einwendungen mehr gegen die übermittelten Eintrittskarten möglich. Reklamationen können nur von der ausgebenden Verkaufsstelle bearbeitet werden.
- Bei Kartenbuchungen über Partner der Luisenburgfestspiele, z.B. CTS Eventim gelten für den Vertrieb ggf. deren AGBs und zusätzliche Preiskomponenten wie z.B. System,- Vorverkaufs,- und Vertriebsgebühren.
2) Ermäßigungen
Die Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist beim Kauf der Karten anzugeben. Nach der Buchung wird keine nachträgliche Ermäßigung mehr gewährt. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung gewährt werden.
Bei der Einlasskontrolle ist ein gültiger Ermäßigungsnachweis vorzuzeigen, ggf. muss an der Theaterkasse aufgezahlt werden.
3) Rückgabe
- Beim Verkauf von Eintrittskarten / Gutscheinen für eine Theaterveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB vor. Dem Kunden stehen somit kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht zu.
- Kartenumtausch oder -rückgabe ist nicht möglich. Für nicht in Anspruch genommene Karten wird kein Ersatz gewährt. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten.
- Die Festspielbesucher haben die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen; Reklamationen sind nach Verlassen der Vorverkaufsstelle/Tageskasse nicht mehr möglich.
- Für registrierte Kunden können Ersatzbescheinigungen für verlorene Karten gegen Vorkasse von 5€ (+4€ Bearbeitungsgebühr bei Versand) ausgestellt werden, wenn ein Kaufnachweis vorgelegt wird, aus dem Block, Reihe und Platz der verlorenen Karte hervorgehen. Bei der Ausstellung einer Ersatzbescheinigung verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Der Empfänger von Ersatzkarten verpflichtet sich, die Luisenburg-Festspiele von eventuellen daraus entstehenden Ansprüchen von Inhabern der Originalkarten freizustellen.
4) Audiovisuelle Aufzeichnungen
Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist – nicht zuletzt aus urheberrechtlichen Gründen – ohne schriftliche Genehmigung der Theaterleitung verboten. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus der Spielstätte verwiesen werden und es wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von den Festspielen festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000 je Einzelfall.
Bei audiovisuellen Aufzeichnungen von Aufführungen durch die / oder im Auftrag der Festspiele ist es möglich, dass der Zuschauer als Teil des Publikums im Bild erscheint. In diesem Fall ist der Besucher einverstanden, dass der Veranstalter diese Aufzeichnungen inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt verwertet. Dies trifft auch auf das Anfertigen und Vervielfältigen von Fotos durch den Veranstalter bzw. autorisierte Dritte zu, auf denen der Zuschauer erkennbar ist. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
5) Sonstiges
- Saalöffnung erfolgt i.d.R. 30 Minuten vor Aufführungsbeginn. Zuschauer, die nach Beginn der Aufführung kommen, haben keinen Anspruch auf Einlass. Für Sonderveranstaltungen und LuisenburgXtra können andere Zeiten gelten.
- Rollstühle: Für Rollstuhlnutzer stehen ausschließlich spezielle Rollstuhlplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Anmeldungen für Rollstuhlplätze müssen bis spätestens 4 Wochen vor der Vorstellung beim Festspielbüro vorgenommen werden. Nicht angemeldete Rollstuhlnutzer haben keinen Anspruch auf Einlass.
- Speisen und Getränke: Essen und Trinken im Zuschauerraum ist nicht gestattet.
- Fotografieren und Mobiltelefon: Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Mobiltelefone und Geräte, die geeignet sind die Vorstellung zu stören (z. B. elektronische Uhren) müssen während der Vorstellung ausgeschaltet sein
- Sicherheit: Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen (z.B. Stockschirmen, Kinderwagen, Babytaschen, Kühltaschen) pyrotechnischen Gegenständen, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen ist untersagt, auch Tiere sind nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Theatergelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen. Wir behalten uns Sicherheitskontrollen beim Einlass vor. Lassen Sie daher auch große Taschen und Rucksäcke im Fahrzeug.
- Rollstuhlparkplatz: Auf dem oberen Parkplatz steht ausschließlich für Besucher mit gebuchtem Rollstuhlplatz eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung, für die im Voraus ein gesonderter Parkschein beim Festspielbüro angefordert werden muss.
- Behindertenparkplatz: Einige Behindertenparkplätze stehen auf dem unteren Parkplatz in Schrankennähe zur Verfügung. Ansonsten kann nur zum Aussteigen lassen eine Auffahrtsgenehmigung erteilt werden. Voranmeldung ist für Personen mit entsprechendem Berechtigungsausweis möglich. Darüber hinaus steht ein Shuttle-Bus-Service zur Verfügung.
- Rollatoren und andere Gehhilfen: Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet Rollatoren und andere sperrige Gehhilfen (z.B. zweihändige) mit in den Zuschauerraum zu nehmen. Diese können vor Betreten des Saales in einem ausgewiesenen Bereich abgestellt werden.
- Platzanspruch: Die Festspiele behalten sich vor, dem Käufer einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es aus Gründen, die von ihnen nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls wird die Differenz erstattet. Die Festspiele behalten sich darüber hinaus in Ausnahmefällen vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen einen anderen Platz zuzuweisen.
Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus können die Festspiele gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
6) Abbruch der Aufführung
Alle Veranstaltungen sind als Freilichttheater konzipiert. Grundsätzlich wird bei jedem Wetter gespielt – der Zuschauerraum ist überdacht. Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. abzubrechen. Die Entscheidung darüber wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Festspielleitung getroffen und dem Publikum mitgeteilt. Falls eine begonnene Aufführung von der Festspielleitung aus vorstehenden Gründen abgebrochen werden muss, besteht, wie bei Freilichttheatern üblich, kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
7) Datenschutz
Sämtliche vom Käufer übermittelten Daten werden von den Luisenburg Festspielen unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Weitere Informationen sind unter www.luisenburg-aktuell.de/datenschutz zu finden.
8) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Stand: Oktober 2021