Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Luisenburg-Festspiele der Stadt Wunsiedel

1) Allgemeines, Kartenbestellungen & Reservierungen

    1. Jede Person, gleich welchen Alters, benötigt eine gültige Eintrittskarte.
    2. Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Vorverkaufsbeginn bearbeitet werden.
    3. Bei schriftlichen Bestellungen werden die Plätze bestmöglich ausgewählt. Eine platzgenaue Bestellung ist nur telefonisch oder online möglich. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die Preisgruppe vergriffen sein, erhält der Besteller innerhalb von 5 Werktagen eine entsprechende Mitteilung und ein Angebot nach bestmöglicher Verfügbarkeit.
    4. Buchung über das Festspielbüro: Eine Bestätigung der Buchung erfolgt mit Rechnung und Information über den Reservierungszeitraum (auch per E-Mail möglich). Bestätigte Buchungen können nicht mehr geändert werden. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Übersendung der Eintrittskarten. Hat der Kunde die Karten bis zum vereinbarten Termin nicht bezahlt, können die Festspiele – nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Bezahlung – vom Vertrag zurücktreten und über die reservierten Plätze verfügen.
    5. Buchung über Vertriebspartner: Bei Kartenbuchungen über Partner der Luisenburgfestspiele, z.B. CTS Eventim gelten für den Vertrieb ggf. deren AGBs und zusätzliche Preiskomponenten wie z.B. System,- Vorverkaufs,- und Vertriebsgebühren.
    6. Buchung über den Onlineshop:
      1. Neben den vorliegenden AGB gelten die AGB des Dienstleisters CTS Eventim Solutions GmbH, der den Onlineshop bereitstellt. Dieser erhebt Systemgebühren entsprechend Ziffer 1.e.
      2. Reservierungen und Kauf auf Rechnung sind nicht möglich. Der Kunde kann bis zum Absenden der Buchung die Auswahl der Eintrittskarten und die eingegebenen Daten jederzeit überprüfen und falls nötig korrigieren. Die verbindliche Buchung sendet der Kunde erst ab, wenn er den mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder gleichwertig beschrifteten Button auslöst. Mit Eingang der Buchung kommt der Kaufvertrag über die Eintrittskarten sofort zustande. Die Bestätigung der Buchung erfolgt unverzüglich per E-Mail.
      3. Die Zahlung ist per Kreditkarte, Sofortüberweisung, Giropay oder PayPal an den Dienstleister CTS Eventim Solutions GmbH möglich. Das Zahlungsmittel wird sofort belastet.
      4. Nach Eingang der Zahlung erhält der Kunde – je nach seiner Wahl – (i) bei der Versandart „E-Ticket“ eine E-Mail mit den Tickets zum Ausdrucken und als elektronisches Ticket, das einem Wallet auf dem Smartphone hinzugefügt werden kann, oder (ii) bei der Versandart „Papierticket“ die Eintrittskarte per Post von CTS Eventim Solutions GmbH.
      5. Nur bei Buchungen im Onlineshop hat der Kunde das Recht zum „Quick-Storno“: Der Kunde kann innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Buchung bis maximal 14 Tage vor dem Tag der Vorstellung den Kauf der Eintrittskarten ganz oder teilweise stornieren. Der Kunde erhält für die stornierten Eintrittskarten den Kartenpreis abzüglich der Systemgebühren und des Stornoanteils von 3 EUR pro Karte – bei Bestellung eines Papiertickets auch abzüglich der Versandkosten – in Form eines Restwertgutscheins auf sein Kundenkonto gutgeschrieben.
    7. Wir bitten den Kunden, unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten diese zu überprüfen und Reklamationen schriftlich per E-Mail oder Post geltend zu machen, damit rechtzeitig Ersatz geleistet werden kann. Bitte beachten Sie, dass der Kaufvertrag über die Eintrittskarte mit der ausgebenden Verkaufsstelle zustande kommt. Reklamationen können daher nur von der ausgebenden Verkaufsstelle bearbeitet werden.

2) Ermäßigungen

    1. Die Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist beim Kauf der Eintrittskarten anzugeben. Nach der Buchung wird keine nachträgliche Ermäßigung mehr gewährt. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung gewährt werden.
    2. Bei der Einlasskontrolle ist ein gültiger Ermäßigungsnachweis vorzuzeigen. Wenn der Inhaber der Eintrittskarte weder seine Berechtigung für die Ermäßigung nachweist noch an der Theaterkasse die Differenz zum regulären Preis einer gleichwertigen Eintrittskarte bezahlt, sind wir berechtigt, ihm den Einlass zu verwehren.

3) Rückgabe

    1. Beim Verkauf von Eintrittskarten /Gutscheinen für eine Theaterveranstaltung besteht kein Widerrufsrecht.
    2. Kartenumtausch oder -rückgabe ist nicht möglich. Für nicht in Anspruch genommene Karten wird kein Ersatz gewährt.
    3. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten, wenn die Änderung aufgrund objektiver Umstände unvermeidlich ist (z.B. Erkrankung eines Darstellers) und dadurch der Charakter der Vorstellung gewahrt bleibt.
    4. Die Festspielbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen.
    5. Für registrierte Kunden können Ersatzbescheinigungen für verlorene Karten (gegen 4€ Bearbeitungsgebühr bei Versand) ausgestellt werden, wenn ein Kaufnachweis vorgelegt wird, aus dem Block, Reihe und Platz der verlorenen Karte hervorgehen. Bei der Ausstellung einer Ersatzbescheinigung verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.

4) Audiovisuelle Aufzeichnungen

    1. Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist – nicht zuletzt aus urheberrechtlichen Gründen – ohne schriftliche Genehmigung der Theaterleitung verboten. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus der Spielstätte verwiesen werden; die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    2. Bei audiovisuellen Aufzeichnungen von Aufführungen durch die / oder im Auftrag der Festspiele ist es möglich, dass der Zuschauer als Teil des Publikums im Bild erscheint. Hierzu informieren wir in unserer Datenschutzerklärung (siehe Ziffer 7) und in Hinweisen vor Ort beim Einlass.

5) Sonstiges

    1. Saalöffnung erfolgt i.d.R. 30 Minuten vor Aufführungsbeginn. Zuschauer, die nach Beginn der Aufführung kommen, haben keinen Anspruch auf Einlass. Für Sonderveranstaltungen und LuisenburgXtra können andere Zeiten gelten.
    2. Rollstühle: Für Rollstuhlnutzer stehen ausschließlich spezielle Rollstuhlplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Anmeldungen für Rollstuhlplätze müssen bis spätestens 4 Wochen vor der Vorstellung beim Festspielbüro vorgenommen werden. Nicht angemeldete Rollstuhlnutzer haben keinen Anspruch auf Einlass, wenn kein freier Rollstuhlplatz mehr zur Verfügung steht; der Käufer erhält gegen Rückgabe der Eintrittskarte den gezahlten Kaufpreis unverzüglich zurückerstattet.
    3. Speisen und Getränke, Rauchverbot: Essen und Rauchen, einschließlich E-Zigaretten (Verdampfer), im Zuschauerraum ist nicht gestattet. Die Mitnahme eines nichtalkoholischen Getränks ist nur bis max. 0,5l und nur in einer PET-Flasche erlaubt; Gläser und Porzellantassen dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
    4. Fotografieren und Mobiltelefon: Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden; ausgenommen sind Smartphones und Smartwatches mit eingebauter Kamera. Mobiltelefone und andere Geräte, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. elektronische Uhren) müssen während der Vorstellung ausgeschaltet oder lautlos gestellt sein.
    5. Sicherheit: Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen (z.B. Stockschirmen, Kinderwagen, Babytaschen, Kühltaschen) pyrotechnischen Gegenständen, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen oder gefährlichen Stoffen ist untersagt, auch Tiere sind nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Theatergelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Wir behalten uns Sicherheitskontrollen beim Einlass vor. Lassen Sie daher auch große Taschen und Rucksäcke im Fahrzeug.
    6. Rollstuhlparkplatz: Auf dem oberen Parkplatz steht ausschließlich für Besucher mit gebuchtem Rollstuhlplatz eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung, für die im Voraus ein gesonderter Parkschein beim Festspielbüro angefordert werden muss. Ohne entsprechenden Parkschein besteht kein Anspruch, einen Rollstuhlparkplatz zu nutzen.
    7. Behindertenparkplatz: Einige Behindertenparkplätze stehen auf dem unteren Parkplatz in Schrankennähe zur Verfügung. Ansonsten kann, um eine Person aussteigen zu lassen, eine auf diesen Zweck beschränkte Auffahrtsgenehmigung erteilt werden. Die Voranmeldung ist für Personen mit entsprechendem Berechtigungsausweis möglich. Darüber hinaus steht ein Shuttle-Bus-Service zur Verfügung.
    8. Rollatoren und andere Gehhilfen: Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Rollatoren und andere sperrige Gehhilfen (z.B. zweihändige) mit in den Zuschauerraum zu nehmen. Diese können vor Betreten des Saales in einem ausgewiesenen Bereich abgestellt werden. Wir bitten auf Gehhilfen angewiesene Personen, einen Sitzplatz in der Nähe der Eingänge zu reservieren oder für eine Begleitperson zu sorgen.
    9. Platzanspruch: Die Festspiele behalten sich vor, dem Besucher einen anderen als den mit der Eintrittskarte zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es aus Gründen, die von ihnen nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf Eintrittskarte ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls wird die Differenz erstattet.
    10. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie gegen das Verbot der Herstellung von Bild-/Tonaufnahmen (Ziffer 4 Buchst. a) verstoßen, entgegen den vorstehenden Buchstaben c) bis e) Gegenstände unzulässigerweise in den Zuschauerrauch mitnehmen oder dort unzulässigerweise benutzen oder die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn ein auf Tatsachen gegründeter Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus können die Festspiele gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet, wenn ein Besucher wegen nicht unerheblicher Störungen oder Belästigungen verwiesen wurde oder Hausverbot erhalten hat.

6) Absage, Verschiebung oder Abbruch der Aufführung

Alle Veranstaltungen sind als Freilichttheater konzipiert. Grundsätzlich wird bei jedem Wetter gespielt – der Zuschauerraum ist überdacht. Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung (z.B. Starkregen, Sturm oder Gewitter) und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung vor Beginn abzusagen oder die Aufführung zu unterbrechen bzw. abzubrechen. Die Entscheidung darüber wird unter Umständen erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Festspielleitung getroffen und dem Publikum mitgeteilt. Falls eine begonnene Aufführung von der Festspielleitung aus vorstehenden Gründen abgesagt oder abgebrochen werden muss, hat der Käufer der Eintrittskarte Anspruch auf eine angemessene Rückerstattung, die sich nach dem Umfang der bereits durchgeführten Aufführung bestimmt. Bei Absage oder Verschiebung auf einen anderen Tag erhält der Käufer der Eintrittskarte eine Eintrittskarte für eine Ersatzvorstellung oder einen Gutschein im Wert der Eintrittskarte für eine vergleichbare Vorstellung oder eine Vorstellung in der nächsten Saison; wünscht der Kunde keine Ersatzvorstellung und keinen Gutschein, kann er die Eintrittskarte gegen volle Rückerstattung – abzüglich etwaiger Systemgebühren, die beim Kauf über einen Vertriebspartner angefallen sind (siehe Ziffer 1.e), zurückgeben.

7) Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unter www.luisenburg-aktuell.de/datenschutz zu finden.

8) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche unter luisenburg-aktuell.de/agb zu finden sind, anerkannt.

Stand: Oktober 2023

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