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der Luisenburg-Festspiele Wunsiedel, die mit der Reservierung bzw. dem Kartenkauf anerkannt werden:
Kartenbestellungen können erst ab dem offiziellen Vorverkaufsbeginn angenommen und bearbeitet werden.
Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Bestellung ausgewählt. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die Preisgruppe vergriffen sein, erhält der Besteller Mitteilung.
Reservierungen erfolgen mit schriftlicher Bestätigung und Information über den Reservierungszeitraum. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Übersendung der Eintrittskarten. Hat der Kunde die Karten bis zum vereinbarten Termin nicht bezahlt, kann die Tourist-Information über die reservierten Plätze verfügen. Bei jeder Reservierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,- € berechnet.
Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Ermäßigung ist spätestens beim Kauf der Karten nachzuweisen. Nachträglich kann keine Ermäßigung mehr gewährt. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Bei der Einlasskontrolle sind die entsprechenden Ermäßigungsnachweise vorzuzeigen. Ermäßigte Karten ohne Ermäßigungsnachweis berechtigen nicht zum Einlaß, können aber an der Theaterkasse umgewandelt werden.
Die Festspielbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen; Reklamationen sind nach Verlassen der Tourist-Information/Abendkasse nicht mehr möglich.
Der Platzanspruch kann nur für vollständig bezahlte Eintrittskarten geltend gemacht werden. Kartenrückgaben sind nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Anspruch gewährt. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten.
Ersatzbescheinigungen für verlorene Karten können nur ausgestellt werden, wenn der Tag, die Reihe und die Platznummer nachgewiesen werden. Bei der Ausstellung einer Ersatzbescheinigung verliert die Originaleintrittskarte ihre Gültigkeit.
Der Einlaß beginnt 30 Minuten vor Aufführungsbeginn. Zuschauer, die nach Beginn der Aufführung kommen, haben keinen Anspruch auf Einlaß.
Wir weisen besonders darauf hin, dass zwischen dem Parkplatz und der Festspielbühne ein Fußweg von gut 10 Minuten Wegstrecke zurückzulegen ist. Außerdem kommt es bei ausverkauften Vorstellungen zu Staus auf der Zufahrtsstraße. Bitte kalkulieren Sie entsprechende Verzögerungen ein!
Auf dem oberen Parkplatz steht nur eine begrenzte Anzahl an Behindertenparkplätzen zur Verfügung. Sind diese Plätze vergeben, kann lediglich eine Transporterlaubnis erteilt werden oder es muß der Shuttlebus-Service in Anspruch genommen werden.
Für Rollstuhlfahrer stehen Rollstuhlplätze zur Verfügung, die aus Sicherheitsgründen begrenzt sind. Reservierungen sind notwendig. Rollstuhlfahrer-Gruppen müssen bis spätestens 4 Wochen vor der Vorstellung ihre Plätze reserviert haben.
Speisen und Getränke dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden.
Kinderwagen, Babytragetaschen und ähnliche Gegenstände sind im Zuschauerraum nicht erlaubt.
Hunde dürfen nicht mitgeführt werden.
Während der Vorstellung (und der Applaus ist Teil der Vorstellung!) ist das Fotografieren sowie das Aufzeichnen von Bild und Ton verboten. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus der Spielstätte verwiesen werden.
Mobiltelefone und andere elektronische Endgeräte müssen ausgeschaltet sein, da sie sonst Störungen der Vorstellungselektronik verursachen können.
Plätze, die während der Vorstellung z.B. wegen eines dringenden Bedürfnisses verlassen werden, dürfen erst beim nächsten Szenenwechsel, ggf. nach Anweisung des Personals wieder eingenommen werden, damit die Vorstellung und die anderen Besucher nicht gestört werden.
Alle Veranstaltungen sind als Freilichttheater konzipiert. Grundsätzlich wird bei jedem Wetter gespielt - der Zuschauerraum ist überdacht. Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen. Die Entscheidung darüber wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Intendanz getroffen und dem Publikum mitgeteilt. Sollte eine begonnene Aufführung von der Festspielleitung aus vorstehenden Gründen abgebrochen werden, besteht, wie bei Freilichttheatern üblich, kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Diese vollständigen AGB finden Sie auf dem Bestellschein und sie können bei der Tourist-Information angefordert werden. Sie traten am 1. November 2010 in Kraft.