Grundsätzlich gilt (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Luisenburg-Festspiele Wunsiedel, die mit der Reservierung bzw. dem Kartenkauf anerkannt werden):

• Kartenbestellungen

Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Vorverkaufsbeginn angenommen und bearbeitet werden.

Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Bestellung ausgewählt. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die Preisgruppe vergriffen sein, erhält der Besteller Mitteilung.

• Reservierungen

Reservierungen erfolgen mit schriftlicher Bestätigung und Information über den Reservierungszeitraum. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Übersendung der Eintrittskarten. Hat der Kunde die Karten bis zum vereinbarten Termin nicht bezahlt, kann die Touristinformation über die reservierten Plätze verfügen. Bei jeder Reservierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,- berechnet.

Kurzfristig reservierte Karten müssen spätestens einen Tag vor dem jeweiligen Aufführungstag bezahlt sein. Danach besteht kein Anspruch mehr auf die reservierten Plätze.

• Ermäßigungen

Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Ermäßigung ist spätestens beim Kauf der Karten nachzuweisen. Nach dem Erwerb der Karten wird keine nachträgliche Ermäßigung mehr gewährt. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Bei der Einlasskontrolle sind die entsprechenden Ermäßigungsnachweise vorzuzeigen. Ermäßigte Karten ohne Ermäßigungsnachweis berechtigen nicht zum Einlaß, können aber an der Theaterkasse umgewandelt werden.

• Rückgabe und Umtausch

Wechselgeld: Die Festspielbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen; Reklamationen sind nach Verlassen der Touristinformation/Abendkasse nicht mehr möglich.

Platzanspruch: Der Platzanspruch kann nur für vollständig bezahlte Eintrittskarten geltend gemacht werden. Kartenrückgaben sind nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Anspruch gewährt. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten.

Umtausch: Beim Umtausch von Karten (bis 3 Tage vor der Vorstellung) wird eine Umtauschgebühr von 3,- erhoben. Ersatzbescheinigungen für verlorene Karten können nur ausgestellt werden, wenn der Tag, die Reihe und die Platznummer nachgewiesen werden. Mit der Ausstellung einer Ersatzbescheinigung verliert die Originaleintrittskarte ihre Gültigkeit.

• Sonstiges

Einlaß: Der Einlaß beginnt 30 Minuten vor Aufführungsbeginn. Zuschauer, die nach Beginn der Aufführung kommen, haben keinen Anspruch auf Einlaß.

Rollstuhlfahrer: Für Rollstuhlfahrer stehen Rollstuhlplätze zur Verfügung, die aus Sicherheitsgründen begrenzt sind. Reservierungen müssen bis spätestens 4 Wochen vor der Vorstellung vorgenommen werden.

Speisen und Getränke: Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht gestattet.

Kinderwagen und Hunde: Kinderwagen, Babytragetaschen und ähnliche Gegenstände sind im Zuschauerraum nicht erlaubt. Auch Hunde dürfen nicht mitgeführt werden.

Fotografieren und Mobiltelefon: Während der Vorstellung ist das Fotografieren sowie das Aufzeichnen von Bild und Ton verboten. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus der Spielstätte verwiesen werden. Die Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein.

Parkplatz: Auf dem oberen Parkplatz steht nur eine begrenzte Anzahl an Behindertenparkplätzen zur Verfügung. Sind diese Plätze vergeben, so kann lediglich eine Transporterlaubnis erteilt werden oder es muss der Shuttlebus-Service in Anspruch genommen werden.

• Abbruch der Aufführung

Alle Veranstaltungen sind als Freilichttheater konzipiert. Grundsätzlich wird bei jedem Wetter gespielt - der Zuschauerraum ist überdacht. Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen. Die Entscheidung darüber wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Intendanz getroffen und dem Publikum mitgeteilt. Sollte eine begonnene Aufführung von der Festspielleitung aus vorstehenden Gründen abgebrochen werden, besteht, wie bei Freilichttheatern üblich, kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.

• Anerkennung der AGB: Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Wunsiedel, 1. November 2008